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08.06.2021 | Neues Energiegesetz - verpflichtende Regelungen für Immobilieneigentümer
Am 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, in Kraft getreten. Auch Immobilieneigentümer und Bauherren sind von den Neuregelungen betroffen. Wir haben Wissenswertes rund um die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengestellt.
Einheitliche Regelungen zur Energieeffizienz
Mit dem neuen Energiegesetz setzt der Gesetzgeber die europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie und den Klimaschutzplan der Bundesregierung um und vereinheitlicht die Regelungen zur Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien. Folgende Gesetze löst das GEG ab:
- Energiesparvererordnung, EnEV
- Energieeinsparungsgesetz, EnEG
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG
Wenn Sie als Immobilieneigentümer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchten, ist ein Energieausweis bereits seit einigen Jahren Pflicht.
Mit dem Ende der Übergangsfrist sind ab dem 1. Mai 2021 zusätzlich verschiedene Änderungen zu beachten.
Die Unterscheidung zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis bleibt unverändert bestehen. Zusätzlich zu den bisherigen Angaben muss der CO2-Ausstoß des Gebäudes im Ausweis genannt werden. Wichtige Kennzahlen sind bereits in der Immobilienanzeige zu nennen, um potenzielle Käufer oder Mieter über energetische Kennwerte zu informieren.
Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, korrekte Daten für die Erstellung des Energieausweises zu liefern. Der Ersteller darf die Daten nur verwenden, wenn sie nach einer Prüfung plausibel erscheinen. Zudem ist eine Prüfung vor Ort oder anhand aussagekräftiger Fotos vorgeschrieben. Für Neubauten ist der Niedrigstenergiegebäudestandard verpflichtend.
Neuregelung für Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten
Auch bei Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen ist das neue Energiegesetz zu beachten. So ist bei größeren Baumaßnahmen an einem Ein- oder Zweifamilienhaus die Beratung durch einen Energieberater verpflichtend.
Bis zum Jahr 2026 ist der Einbau von Öl-Heizkesseln nur unter bestimmten Bedingungen möglich. So dürfen Ölheizungen nur noch eingebaut werden, wenn der Wärmebedarf anteilig auch durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Betreiben Sie einen Heizkessel, der vor 1991 eingebaut wurde, darf dieser ab 2026 nicht mehr genutzt werden. Im Gegenzug für die strikteren Regelungen profitieren Sie bei einer energetischen Sanierung von einer höheren Förderung: Die staatliche Förderung wurde um zehn Prozent erhöht.
Ihr kompetenter Partner bei Fragen zum neuen Energiegesetz
Egal ob Sie einen Verkauf, eine Vermietung oder die Modernisierung Ihrer Immobilie planen, wir von Hannes Wulff Immobilien unterstützen Sie in Zusammenarbeit mit qualifizierten Energieberaten gern bei Fragen rund um das neue Energiegesetz. Nehmen Sie Kontakt auf, wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.